Der Käufer muss zur Unterzeichnung des Kaufvertrags in der Türkei anwesend sein. Wenn der Erwerber verhindert ist oder online die Immobilie erwerben möchte, kann eine beschränkte Vollmacht ausgestellt werden. Dies kann entweder bei einem Notar in deutscher Sprache gemacht werden (und muss dann in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und von einem türkischen Notar beurkundet werden) oder aber (der einfachere Weg) bei einem türkischen Konsulat im Ausland. Weitere Schritte sind:
Die Grunderwerbsteuer muss zum Zeitpunkt der Eintragung bezahlt sein. Diese beträgt insgesamt 4% des auf der Grundbuchurkunde eingetragenen Verkaufspreises. (diese Gebühr ist am Tag der Übergabe Ihres TAPUs zu entrichten.)
Kleineren Kosten, wie zum Beispiel Übersetzungen und Immobiliengutachten.
Benötigte Dokumente beim Tapu:
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