Kaufverträge müssen eine Frist für den Abschluss des Projekts enthalten. Bauunternehmen erhalten eine Flexibilität für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Monaten eingeräumt. Sollte der Bauunternehmer nicht in der Lage sein, das Projekt wie versprochen fertig zu stellen, werden gemäß Kaufvertrag Vertragsstrafen fällig. Für Käufer ist es wichtig zu prüfen, ob der Kaufvertrag für so einen Fall Strafen vorsieht. In seltenen Fällen kommt es zu Verzögerungen durch veränderte Bauvorschriften oder behördliche Genehmigungsläufe, die länger dauern als geplant. In diesen Fällen bieten Bauträger in Zusammenarbeit mit dem Kunden in der Regel Kulanzleistungen (z.B. Übernahme der Grundbuchgebühr von 4 % oder Ähnlichem) an, so dass Ihnen in diesen Fällen eine 100 %ige Kundenzufriedenheit sichergestellt werden kann.
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